Art und Umfang der anwaltlichen Leistung richtet sich allgemein nach
dem Auftrag des Mandanten. Dies ist auch bei der hier angebotenen Dienstleistung im Internet nicht anders.
Die Auskunft oder Beratung wird im Regelfall die Beantwortung einer einfachen rechtlichen Frage
zum Gegenstand haben, oft ein rechtliches Gutachten erfordern. Sie ist
aber nicht darauf beschränkt, sondern kann im Einzelfall auch eine
schwierige Strafverteidigung beinhalten.
Einzelne Tätigkeiten:
1. Beantwortung einer Frage 2. Erstellen eines Gutachtens 3. Erstberatung 4. (Weitere) Beratung 5. Sonstige Tätigkeiten im Ermittlungsverfahren 6. Strafverteidigung 7. Tätigkeit im Rechtsmittelverfahren 8. Tätigkeit in der Strafvollstreckung
Sofern
sich die anwaltliche Tätigkeit auf das Erstellen eines Gutachtens, auf
die Erstberatung oder die (weitere) Beratung beschränkt, werde ich
nicht nach außen hin, d.h. gegenüber Dritten wie der Polizei oder der Staatsanwaltschaft tätig.
Erst ab der sonstigen
Tätigkeiten im Ermittlungsverfahren (z.B. Akteneinsicht) oder bei der Strafverteidigung werde ich - je nach Auftrag und Sachverhalt -
für Sie auch nach außen hin tätig.
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