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Vorbereitung der Auskunft oder Beratung

Bevor Sie mir eine eMail zusenden, sollten Sie den Sachverhalt notieren, die Frage(n), die Sie haben, formulieren, ggf. die erforderlichen Unterlagen zusammentragen (und evtl. einscannen) und sich auch überlegen, welchen konkreten Auftrag Sie mir erteilen wollen.
Ich möchte Sie auch bitten, schon jetzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu lesen, die bei Auftragserteilung Bestandteil des Vertrages werden. Sie finden sie auf der Seite "AGB".

Die hier angebotene Auskunft bzw. Beratung beschränkt sich nicht zwingend auf die Beantwortung einer einfachen rechtlichen Frage, auf das Erstellen eine Rechtsgutachtens, auf die Erstberatung oder auf die sonstige Rechtsberatung. Nein, bei weitem nicht.
Sie ermöglicht mir auch, daß ich bei Bedarf für Sie nach außen hin, also gegenüber Dritten wie z.B. der Polizei, dem Staatsanwalt oder dem Gericht, tätig werde.

Sollte sich im Rahmen z.B. der Beratung ergeben, daß Sie möchten, daß ich Kontakt mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft aufnehmen soll, bräuchten Sie keinen anderen Rechtsanwalt zu beauftragen. Wir könnten den bisher erteilten Auftrag dann auch entsprechend erweitern.

Prüfen Sie bitte vor dem Versenden einer eMail noch, ob diese mit einer digitalen Signatur versehen und mit einer 128bit-Verschlüsselung vor dem Einblick unbefugter Dritter geschützt werden kann. Aktivieren Sie ggf. diese Sicherheitsfunktionen.

Lesen Sie dazu bitte die Informationen auf der Seite "Sicherheit".

Schicken Sie bitte keinesfalls eine unverschlüsselte eMail, die persönliche Daten enthält!

Ablauf der Auskunftserteilung bzw. Beratung

Sie schicken mir eine verschlüsselte eMail, die den Sachverhalt und die Frage(n) enthält, die ich beantworten soll, oder die sonstige Aufgabenstellung, die der Auftrag umfassen soll.

Nach Eingang Ihrer eMail werde ich unverzüglich prüfen, ob ich zeitnah in der Lage bin, die Auskunft zu erteilen oder die Beratung durchzuführen, welche Informationen ich noch benötige und welche Kosten Ihnen durch meine Tätigkeit entstehen würden. Das Ergebnis teile ich Ihnen per eMail mit. Bis hierhin sind Ihnen meinerseits keinerlei Kosten entstanden. Zwischen Ihnen und mir ist bis jetzt noch kein Vertrag zustandegekommen.

Wenn ich Ihnen mitgeteilt habe, daß ich die Auskunft erteilen bzw. die Beratung durchführen kann und welche Kosten/Gebühren für Sie entstehen werden, entscheiden Sie sich, ob Sie mir den Auftrag erteilen möchten oder nicht. Letzterenfalls käme kein Vertrag zustande. Die Angelegenheit wäre für Sie erledigt. Ich würde Ihre Daten löschen.

Ihre Mitteilung, daß Sie mir den Auftrag erteilen, läßt den Vertrag zustandekommen.

Verwenden Sie für die Auftragserteilung bitte das entsprechende Formular, das Sie auf der Seite "Download" finden. Desweiteren benötige ich in jedem Fall auch Ihre persönlichen Daten, die Sie mir bitte mit dem "Datenblatt zur Erfassung des Mandats" übermitteln, zur ordnungsgemäßen Abwicklung meiner Dienstleistung.

Sofern ich eine Vollmacht von Ihnen brauche, weil Sie über die Beratung hinaus meine anwaltliche Tätigkeit gegenüber z.B. der Polizei oder Staatsanwaltschaft wünschen (und mich dementsprechend beauftragen, s.o.), würde ich Ihnen das gesondert mitteilen. Auch dieses Formular finden Sie auf der Seite "Download".

Nach § 9 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) kann ein Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuß fordern.

Bevor ich den Auftrag ausführe, werde ich Sie deshalb bitten, die entstehenden, Ihnen bereits bekannten Gebühren und Auslagen auf mein Geschäftskonto zu überweisen. Da es leider auch Mandanten gibt, die wenig Interesse an der Begleichung der anwaltlichen Gebührenrechnungen zeigen, wenn der Anwalt seine Tätigkeit vollständig erbracht hat, muß ich leider ohne Ausnahme auf einen angemessenen Vorschuß bestehen.

Nach Zahlungseingang werde ich meine anwaltliche Tätigkeit entsprechend dem Auftrag erfüllen.

Pflichtverteidigung

In besonderen Fällen besteht für mich als Strafverteidiger die Möglichkeit, meine Gebühren und Auslagen gegenüber Staatskasse abzurechnen, nämlich dann, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung, der sog. Pflichtverteidigung, vorliegt. Lesen Sie dazu bitte die näheren Informationen auf der Seite "Kosten/Gebühren".

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