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Art und Umfang der anwaltlichen Leistung richtet sich allgemein nach dem Auftrag des Mandanten. Dies ist auch bei der hier angebotenen Dienstleistung im Internet nicht anders.

Die Auskunft oder Beratung wird im Regelfall die Beantwortung einer einfachen rechtlichen Frage zum Gegenstand haben, oft ein rechtliches Gutachten erfordern. Sie ist aber nicht darauf beschränkt, sondern kann im Einzelfall auch eine schwierige Strafverteidigung beinhalten.

Einzelne Tätigkeiten:

    1. Beantwortung einer Frage
    2. Erstellen eines Gutachtens
    3. Erstberatung
    4. (Weitere) Beratung
    5. Sonstige Tätigkeiten im Ermittlungsverfahren
    6. Strafverteidigung
    7. Tätigkeit im Rechtsmittelverfahren
    8. Tätigkeit in der Strafvollstreckung

Sofern sich die anwaltliche Tätigkeit auf das Erstellen eines Gutachtens, auf die Erstberatung oder die (weitere) Beratung beschränkt, werde ich nicht nach außen hin, d.h. gegenüber Dritten wie der Polizei oder der Staatsanwaltschaft tätig.

Erst ab der sonstigen Tätigkeiten im Ermittlungsverfahren (z.B. Akteneinsicht) oder bei der Strafverteidigung werde ich - je nach Auftrag und Sachverhalt - für Sie auch nach außen hin tätig.

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